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Gericht kippt Fünf-Prozent-Hürde

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Die Fünf-Prozent-Hürde bei Europa­wahlen ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundes­verfassungsgericht heute Morgen in Karlsruhe. Die Begründung der Richter: Die Sperrklausel verstoße "gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien". Die Europa­wahl 2009 ist dennoch gültig - eine Wiederholung sei nicht nötig, entschieden die Richter. Der Speyrer Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim hatte im Jahr 2010 mit weiteren Beschwerdeführern gegen die bisherige Regelung geklagt.
p&k hat sich im Sommer Gedanken gemacht, wie die Sitzverteilung der deutschen Parteien im EU-Parlament ohne die Fünf-Prozent-Hürde theoretisch aussehen würde. Das Ergebnis sehen Sie nach einem Klick auf den unten stehen­den Link. Mittwoch, 9. November 2011 um 14:23

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