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Wahlkampfkostenerstattung

Direktkandidaten, die parteiunabhängig von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden und mindestens 10 Prozent der Erststimmen ihres Wahlkreises auf sich vereinigen können, erhalten pro gültige Stimme einen Betrag von 2,05 Euro. Die Erstattung muss innerhalb von zwei Monaten der Konstituierung des Bundestages beim Präsidenten des Bundestages beantragt werden.

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