Verbände sind eine soziale Interessengruppen und können von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art gebildet werden. Ihr Ziel ist es, die Interessen der einzelnen Mitglieder zu bündeln und gemeinsame Zwecke und Ziele zu verfolgen. Um das zu erreichen, verfügen die meisten Verbände über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung. Der Präsident des Deutschen Bundestags führt eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.