Ein Kandidat, der schon bei seiner Kandidatur weiß, dass er im Falle seiner Wahl das Mandat nicht annehmen wird, ist ein Scheinkandidat. Führende Kandidaten einer Parteiliste, die nicht das Parlamentsmandat anstreben, sondern ein Regierungsamt, fallen nicht unter diesen Begriff. Stehen dagegen Persönlichkeiten zur Wahl, wird der Versuch, eine populäre Person vorzuschieben, mit dem Plan, dass diese ihr Amt nicht antritt und dafür einem anderen überlässt, als Irreführung des Wählers bezeichnet. Scheinkandidaturen auf hinteren Listenplätzen sind dagegen relativ häufig. Sie dienen den Parteien dazu, die Ernsthaftigkeit ihrer Kandidatur deutlich zu machen.