Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ist ein Sitzzuteilungsverfahren der proportionalen Repräsentation. Die Stimmenanzahl wird durch die Zahlen 1,3,5 usw. geteilt und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt. Hierdurch treten die beim D´Hondt-Verfahren üblichen Verteilungszerrungen zu Gunsten großer Parteien nicht auf. Im Bundestag wird das Verfahren nicht als Höchstzahl-, sondern als Rangmaßzahlverfahren verwendet. Indem man den Kehrwert der jeweiligen Höchstzahlen berechnet und anschließend mit der Gesamtstimmenzahl multipliziert, erhält man Rangmaßzahlen. Die Sitze werden in der Reihenfolge der kleinsten Rangmaßzahlen zugeteilt.