Aus der Mitte des Bundestags muss ein Gegenkandidat zum amtierenden Bundeskanzler aufgestellt werden. Wird dieser mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt, so spricht der Bundestag damit dem amtierenden Kanzler das Misstrauen aus. Der Bundespräsident wird daraufhin gebeten, den Bundeskanzler zu entlassen und den neuen einzusetzen. Wenn zum Beispiel die Mehrheitsverhältnisse knapp sind, oder schwer wiegende politische Fragen ungeklärt erscheinen, kann der Bundestag dieses Recht nach Artikel 67 des Grundgesetzes wahrnehmen. Das konstruktive Misstrauensvotum führt im Gegensatz zur Vertrauensfrage nicht zu Neuwahlen.