Die Bundesminister bilden zusammen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung in Deutschland. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Bei der Amtsübernahme werden die Bundesminister vor dem Bundestag auf das Grundgesetz vereidigt. Jeder Bundesminister leitet im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Kanzlers ein Fachressort in eigener Verantwortung. Ein Bundesminister muss nicht Mitglied des Bundestages sein.