Der Kanzlerkandidat wird in Deutschland meist von den großen Parteien vor einer Bundestagswahl nominiert. Die Partei signalisiert damit, dass ihre Fraktion den Kandidaten im Fall eines positiven Wahlausgangs zum Kanzler wählen wird. Der Bundeskanzler wird nicht vom Volk, sondern vom neu gewählten Bundestag gewählt. Die beiden großen Parteien CDU und SPD nominieren traditionell vor der Bundestagswahl einen offiziellen Kanzlerkandidaten, um der Partei ein persönliches Gesicht zu geben und so die Wahl zu beeinflussen. Der Kanzlerkandidat wird in der Regel in einer Abstimmung auf einem Bundesparteitag nominiert.