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Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

Das d´Hondtsche Auszählverfahren wurde von 1949 bis 1985 für die Wahlen zum Deutschen Bundestag angewandt. Es geht auf den belgischen Mathematiker Victor d'Hondt zurück und ist ein sogenanntes Höchstzahlverfahren. Die den Parteien zufallenden Stimmen werden fortlaufend durch 1,2,3 und so weiter dividiert. Die Mandate werden dann nach der Reihenfolge der jeweils höchsten Quotienten verteilt. Das d'Hondtsche Verfahren begünstigt leicht die großen Parteien. Es wurde am 8. Mai 1985 durch das Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer ersetzt.

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