Ein Direktkandidat erhält ein durch die Mehrheit der Erststimmen in einem Wahlkreis erworbenes Mandat im Bundestag. Der sogenannte Wahlkreisabgeordnete muss keiner Parteien I Partei angehören. Er ist Repräsentant und Ansprechpartner seines Wahlkreises. Jeder, der über 18 Jahre alt ist und eine bestimmte Anzahl von Unterschriften für seinen Wahlvorschlag einreicht, kann für dieses Mandat kandidieren. Wer über eine Partei antreten will, muss sich auf einer entsprechenden Delegiertenversammlung wählen lassen. Wahlkreisabgeordnete behalten ihr Mandat unabhängig vom Gesamtergebnis der Parteien.