Der Begriff Demokratie bezeichnet eine Form der politischen Entscheidungsfindung, bei der die Mehrheit den Ausschlag gibt. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das Volk ist Träger der Herrschaftsgewalt. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes sichert dem Volk mit der Bundestagswahl den effektiven Einfluss auf die Staatsgewalt zu. Die Bürger haben damit die Möglichkeit der freien Willensäußerung durch Mehrheitsentscheid. Die Repräsentation des Wählerentscheides vollzieht sich nur mittelbar durch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag (parlamentarische Demokratie), nicht über Volksentscheide (direkte Demokratie).