Die absolute Mehrheit bezeichnet die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Das bedeutet mindestens 50 Prozent plus eine Stimme aller abgegebenen Stimmen. Die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestags ist erforderlich, um den Bundestagspräsident und seine Stellvertreter zu wählen. Ebenfalls gilt dies für die Wahl des Bundeskanzlers im ersten und zweiten Wahlgang sowie beim konstruktiven Misstrauensvotum und der Wahl eines Bundeskanzlers nach einer gescheiterten Vertrauensfrage.