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Wahl-Newsletter
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Unzulässige Wahlpropaganda

Am Wahltag dürfen die Parteien nur noch eingeschränkt Wahlwerbung betreiben. Verboten sind Beeinflussung von Wort, Ton, Schrift, Bild oder Unterschriftensammlungen, die sich in, an und unmittelbar vor dem Zugang des Gebäudes befinden, in dem der Wahlraum ist. Aus diesem Grund gibt es keine Wahlkampfstände von Parteien am Tag der Bundestagswahl. Zusätzlich dürfen am Wahltag vor 18 Uhr keine Hochrechnungen zur laufenden Wahl veröffentlicht werden.

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Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

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Demokratie - Diäten

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Regierung - Richtlinienkompetenz

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Ungültige Stimme - Überhangmandate

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Verbände - Vertrauensfrage

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Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

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