Als qualifizierte Mehrheit bezeichnet man eine Mehrheit mit einem festzulegenden größeren Anteil an Stimmen, beispielsweise eine Zweidrittelmehrheit oder Dreiviertelmehrheit aller Stimmen. Eine qualifizierte Mehrheit ist im Bundestag oft bei weitreichenden Entscheidungen vorgeschrieben, wie zum Beispiel eine Grundgesetzänderung.