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Wahl-Newsletter
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Landeslisten

Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Parteien bewerben sich mit einer festgelegten Kandidatenliste um Sitze im Bundestag. Diese Listen werden in geheimen Abstimmungen auf den Landesparteitagen erstellt und können nach der Festlegung nicht mehr geändert werden. Die Anzahl der Kandidaten, die eine Partei als Abgeordnete in den Bundestag entsenden kann, hängt davon ab, wie viele Stimmen sie für ihre Landesliste erhält. Die Hauptfunktion der Landesliste ist die Absicherung von Kandidaten, die nicht in aussichtsreichen Wahlkreisen aufgestellt wurden und schlechte Chancen auf ein Direktmandat haben.

Logo: Wahllexikon

A

Abgeordnete - Ältestenrat

B

Briefwahl - Bündnis 90/Die Grünen

C

CDU - CSU

D

Demokratie - Diäten

E

Erststimme

F

FDP - Fünf-Prozent-Hürde

G

Gegenkandidat - Grundgesetz

H

Hare-Niemeyer Verfahren - Höchstzahlverfahren (d´Hondt)

I

Immunität - Indirektes Mandat (Liste)

K

Kandidat - Kumulieren

L

Landeslisten - Legislaturperiode

M

Mandate (frei vs. imperativ) - Mitglied des Deutschen Bundestags

N

Nachrücker - Neuwahl(en)

O

Opposition

P

Panaschieren - Proporz

Q

Qualifizierte Mehrheit, Zweidrittelmehrheit

R

Regierung - Richtlinienkompetenz

S

Sainte-Lague/Schepers - Stimmen-Splitting

U

Ungültige Stimme - Überhangmandate

V

Verbände - Vertrauensfrage

W

Wahlbezirk - Wählerverzeichnis

Z

Zweitstimme