Die Immunität der deutschen Bundestagsabgeordneten schützt sie vor strafrechtlicher Verfolgung und gewährleistet damit die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Die Immunität darf nur vom Bundestag aufgehoben werden, es sei denn, der Abgeordnete wird bei der Tat selbst oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. In diesem Fall unterliegt der Abgeordnete der gleichen Gerichtsbarkeit wie jeder andere Bürger.