Der britische Literaturnobelpreisträger Elias Canetti behauptete einmal: „Es gibt keine größere Illusion als die Meinung, Sprache sei ein Mittel der Kommunikation zwischen Menschen.“ Viele mögen Canetti widersprechen, doch vielleicht hatte der vor 16 Jahren verstorbene Schriftsteller eine ganz bestimmte Sprache im Sinn – die politische Sprache. Diese scheint nicht immer der Verständigung von Mensch zu Mensch dienlich zu sein.
Politik ohne Sprache ist nicht denkbar. Wer in Deutschland interessiert das Regierungstreiben verfolgt, merkt schnell, dass politisches Handeln in erster Linie sprachliches Handeln ist. Ob Wahlkampfreden, Verfassungstexte oder Parlamentsdebatten: „Dort, wo Politik mit friedlichen Mitteln auskommt, ist sie zu 99 Prozent politische Kommunikation und bedient sich vor allem der Sprache“, sagt Armin Burkhardt, Professor für Germanistische Linguistik in Magdeburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Sprache in der Politik“. Für den 57-Jährigen ist klar: „Es kann gar nichts Wichtigeres geben als die Sprache“. Sprachliebhaber scheinen auch die meisten Politiker in Deutschland zu sein. Im Alltag fallen ihnen ständig phantasievolle Kreationen wie „morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich“ oder „Restmüllbehältervolumenminderung“ ein. Solche Wortungetüme mögen ein Beweis für überbordenden Gestaltungswillen sein; ihre Verständlichkeit hat sich jedoch spätestens nach der zehnten Silbe in Luft aufgelöst. Hier verhindert politische Sprache die Kommunikation zwischen Menschen, statt sie zu fördern.
„Bei der Kommunikation zwischen den Vertretern der Politik und dem Volk sollte auf Verständlichkeit geachtet werden“, sagt Burkhardt. Insbesondere bei der Formulierung von Rechtsvorschriften ist dies geboten, nicht nur, weil Gesetze für alle Mitglieder der Gesellschaft gelten. „Der Bürger, der eigentlich an sie gebunden ist, könnte sich die berechtigte Frage stellen, ob er Gesetze befolgen muss, die er nicht versteht“, gibt der Experte für Politolinguistik zu bedenken. Das Problem, dass der politische Wortschatz im Allgemeinen und Gesetzestexte im Besonderen unter starkem Einfluss von Fachsprachen stehen, haben auch die Volksvertreter erkannt. Und sie haben reagiert.
Kommunikation ist das A und O
Unter dem Dach des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Berlin ist seit April vergangenen Jahres der so genannte Redaktionsstab Rechtssprache der Gesellschaft für deutsche Sprache beheimatet. Hervorgegangen ist dieser aus einer parlamentarischen Initiative „Verständliche Gesetze“, die nach einer zweijährigen Projektphase zur Gründung des Redaktionsstabs führte. Sieben Sprachwissenschaftler unter Leitung von Stephanie Thieme, Germanistin und Juristin, bieten seither allen Bundesministerien sprachliche Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und Gesetzen an.
Zuvor hat es lediglich die so genannte Rechtsprüfung gegeben, die immer noch angewendet wird. Hier überprüfen Mitarbeiter des BMJ Gesetzentwürfe und Regierungsverordnungen kurz vor dem Kabinettsbeschluss darauf, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar und somit verfassungsgemäß sind und angewendet werden können. Auch im Rahmen der Rechtsprüfung kommt es zu einer sprachlichen Untersuchung der Gesetzentwürfe. Aber „dieser Zeitpunkt ist aus meiner Sicht zu spät“, sagt Thieme, „denn wenn ein Entwurf im BMJ rechtlich geprüft wird, ist der Text im Großen und Ganzen schon inhaltlich abgestimmt“ und in eine feste Form gegossen. Sprachliche Änderungsvorschläge seien dann nur schwer zu vermitteln, auch weil sich Konsensformulierungen der beteiligten Parteien kaum noch aufbrechen ließen. Das Team des Redaktionsstabs möchte deshalb möglichst früh im Gesetzgebungsverfahren in Aktion treten. „Dafür werben wir auch in den einzelnen Ministerien“, erläutert die Rechtsanwältin. „Wir betonen immer: Bitte beteiligen Sie uns schon vor der Rechtsprüfung, am besten so früh wie möglich.“ Denn dann würden die 54-Jährige und ihre Mitarbeiter sprachlich noch viel bewegen können.
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