Vor 20 Jahren beschloss der Bundestag den Umzug von Parlament und Bundesregierung nach Berlin. Doch noch heute haben sechs Ministerien ihren Hauptsitz in Bonn. Kritiker fordern seit langem, die Regierung komplett in die Hauptstadt zu verlegen. Norbert Röttgen, Bundesumweltminister und Vorsitzender der NRW-CDU, dagegen keinen Anlass, die Regelung aus dem Jahr 1991 in Frage zu stellen. Er sagt: „Die Aufgabenteilung zwischen Berlin und Bonn hat sich längst eingespielt und funktioniert reibungslos.“ Lesen Sie hier den zweiten Teil unserer Pro&Kontra-Rubrik.
Eine faire Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin war die Grundlage für die historische Umzugsentscheidung des Deutschen Bundestags und ist damit fester Bestandteil dieses Beschlusses.
Vor diesem Hintergrund ist die Einhaltung des Bonn-Berlin-Gesetzes keine regionale oder gar kommunale Angelegenheit. Es handelt sich vielmehr um eine Frage nationaler Verantwortung und Verlässlichkeit. Politik muss berechenbar sein. Das Bonn-Berlin-Gesetz ist weder mit einem „Verfallsdatum“ ausgestattet noch als „Übergangslösung“ angelegt. Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Entscheidung im Jahr 1991 ein Bekenntnis gegen einen neuen Zentralismus abgelegt und aus guten Gründen entschieden, dass Deutschland künftig zwei bundespolitische Zentren haben soll, nämlich Berlin und Bonn.
Als Sitz des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung hat Bonn unser Land über Jahrzehnte hinweg geprägt. Die „Bonner Jahre“ waren gute Jahre für Deutschland. Mit dem Bonn-Berlin-Gesetz ist auch die Entscheidung verbunden, diese Zeit nicht zu beenden, sondern Bonn für die Zukunft eine besondere Aufgabe als „Bundesstadt“ zu übertragen als Standort von Ministerien, als Zentrum wichtiger Politikbereiche und – nicht zuletzt – als Sitz der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Einrichtungen.
Im Übrigen hat sich die Aufgabenteilung zwischen Berlin- und Bonn längst eingespielt und funktioniert reibungslos. Ein vollständiger Umzug wäre mit erheblichen Kosten verbunden, die in keinem Verhältnis zu den laufenden Kosten stehen, die durch die beiden Dienstsitze der Ministerien verursacht werden.
Es gibt also keinen Anlass, die Beschlüsse des Jahres 1991 in Frage zu stellen. Der Deutsche Bundestag hatte damals gute Gründe für seine Entscheidung. Diese gelten unverändert. Ich werde mich deshalb weiterhin mit voller Überzeugung für das Bonn-Berlin-Gesetz einsetzen.
Lesen Sie hier, warum die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Merkel eine Änderung des Berlin-Bonn-Gesetzes fordert.
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