Bundestagsabgeordnete bei einer Abstimmung Ende September
Mehr als 150 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet – Deutschland nicht. Der Grund: Die Konvention sieht verschärfte Regeln zur Abgeordnetenbestechung vor, und solche hält eine Mehrheit der Parlamentarier für unnötig. Nichtregierungsorganisationen hingegen fordern seit langem ein schärferes Gesetz. Zu Recht? Die SPD-Politikerin Christine Lambrecht sagt ja: „Es führt kein Weg daran vorbei, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern unter Strafe zu stellen.“ Lesen Sie hier den ersten Teil unserer Pro&Kontra-Rubrik.
Deutschland hat 1999 und 2003 völkerrechtliche Übereinkommen über globale Standards bei der Korruptionsstrafbarkeit und der Abgeordnetenbestechung unterzeichnet. Wer „a“ sagt, muss auch „b“ sagen – will heißen: Wer sich so bindet, der muss die Standards in nationales Recht umsetzen.
Über 150 Länder haben das Antikorruptionsübereinkommen umgesetzt, Deutschland peinlicherweise nicht. Dabei ist die Umsetzung notwendig. Nach deutschem Recht ist bislang nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen strafbar. Die völkerrechtlichen Vorgaben gehen weiter: Unter Strafe gestellt werden müssen alle Handlungen im Rahmen der Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden.
Auch der Bundesgerichtshof hat Regelungsbedarf angemahnt. Er hat im Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal entschieden, dass kommunale Mandatsträger in der Regel keine Amtsträger und deshalb nicht wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Amt zu belangen sind. Damit klafft eine Gesetzeslücke auch bei der Korruptionsbekämpfung im kommunalen Bereich.
Es führt kein Weg daran vorbei, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern unter Strafe zu stellen. Dabei gilt es, sie von Einflussnahmen abzugrenzen, die im Rahmen der Mandatsausübung politisch und sozial adäquat sind. Diese Grenze muss sich zweifelsfrei aus der Norm selbst ergeben. Die SPD-Fraktion legt hierzu einen Vorschlag vor. In der 15. Wahlperiode hat die vorgezogene Bundestagswahl die Beratung eines SPD-Vorschlags verhindert, in der vergangenen Wahlperiode verweigerte die Union jedwede Gespräche zum Thema.
Durch sture Verweigerung löst sich der Umsetzungsbedarf nicht in Luft auf. Die Regierungsfraktionen müssen jetzt handeln. Einsichtsfähigkeit signalisierte Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Debatte am 8. April, als er darauf hinwies „dass es zu dem Problem Klärungs- und vielleicht auch Handlungsbedarf gibt.“
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